Schulordnung
Einleitung
Das Gymnasium Sottrum ist Lern- und Lebensraum für seine Schülerinnen und Schüler (künftig: SuS´) sowie
Arbeitsstätte seiner Lehrerinnen, Lehrer und der übrigen Beschäftigten. Sie wirken zusammen mit den Eltern
bei der gemeinschaftlichen Gestaltung des Schullebens zusammen. Die Schulordnung regelt das Miteinander an
unserer Schule.
1. Das Verhalten in der Schule
1.1 Grundsatz
Unsere Schule ist gekennzeichnet durch ein Miteinander, welches von einem höflichen, respektvollen und
fairen Umgang geprägt ist. Dies aktiv zu leben, beizubehalten und positiv weiterzuentwickeln ist
Verpflichtung für jede und jeden in unserer Schulgemeinschaft.
1.2 Verhaltensregeln
Schule muss für alle Menschen ein sicherer und angstfreier Raum sein. Daher sind Beleidigungen,
Diskriminierungen, tätliche Übergriffe und Mobbing in jeglicher Form zu unterlassen. Konkret bedeutet dies
für das Leben im Schulalltag, dass:
- niemand ausgegrenzt, verletzt oder gefährdet wird und Belästigungen unterlassen werden,
- wir jede Art von körperlicher und verbaler Gewalt ablehnen. Keine Form der Gewaltanwendung ist zu
rechtfertigen.
- Persönlichkeitsrechte geachtet werden, einschließlich dem Recht auf eine eigene Meinung, welches ein
zentrales Moment für die Entwicklung und Weiterentwicklung eines jungen Menschen ist. Daher achten wir
sie sehr hoch; sie ist an unserer Schule selbstverständlich.
1.3 Respekt
SuS´ haben den Anweisungen der Lehrkräfte, der Angestellten und Bediensteten, der Sekretärinnen und des
Hausmeisters Folge zu leisten.
1.4 Achtung vor fremdem Eigentum
Der Respekt vor dem Eigentum anderer führt dazu, dass wir uns verpflichten, das Gebäude, die Einrichtung
sowie die Lehr- und Lernmittel schonend zu behandeln und das Eigentum anderer nicht missbräuchlich oder
schadhaft zu nutzen.
1.5 Sauberkeit
Alle SuS´ sind mitverantwortlich für Sauberkeit und Reinhaltung von Schulgebäude und Schulgelände.
Insbesondere sorgen die SuS´ für die Sauberkeit an ihrem Arbeitsplatz, in ihrem Klassenraum, in den Fluren
und Treppenhäusern sowie in den Grünanlagen und auf dem Schulhof, darum sind Verschmutzungen jeder Art zu
unterlassen.
1.6 Mülltrennung und Abfallregelung
In unserer Schule erfolgt eine ordnungsgemäße Mülltrennung. Abfälle gehören in die entsprechenden
Sammelbehälter auf den Fluren bzw. in den Papierkorb. Nachhaltigkeit soll nach Möglichkeit gelebt werden;
der Titel einer „Umweltschule in Europa“ sollte sich im Schulalltag wiederfinden.
1.7 Handyregelung
Die Nutzung von elektronischen Geräten wie Smartphones u.a. internetfähigen Geräten ist während der
Schulzeit einschließlich der Pausen für die SuS nicht gestattet, es sei denn:
- sie befinden sich in der dafür ausgewiesenen Zone,
- die Lehrkraft erlaubt dies ausdrücklich,
- sie sind Oberstufen-SuS´ und befinden sich im Oberstufentrakt.
Spielekonsolen dürfen nicht mitgebracht werden; dies gilt auch für Bluetooth-Boxen, sofern hier nicht
eine spezifische Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Die Nutzung von iPads aus unterrichtlichen Gründen ist
hiervon selbstverständlich ausgenommen.
Während der Klassenarbeiten werden Smartphones u.a. ausgeschaltet in der Schultasche oder auf einem
gesonderten Tisch gut sichtbar aufbewahrt. Bei Zuwiderhandlung kann das entsprechende Gerät gemäß §53
Abs.2 NSchG als erzieherische Maßnahme eingezogen werden; der eingezogene Gegenstand wird nach
Unterrichtsende im Sekretariat übergeben. Im wiederholten Fall werden die Eltern informiert.
1.8 Bildrechteregelung
Auf dem Schulgelände und im Unterricht sind das Fotografieren, Filmen oder Tonaufnahmen mit
Mobiltelefonen und anderen Geräten grundsätzlich verboten, es sei denn die Lehrkraft oder die Schulleitung
erlaubt dies ausdrücklich. Dies betrifft auch Veranstaltungen im Forum.
1.9 Waffenverbot und Drogenverbot
Alkohol, Drogen und Zigaretten sind grundsätzlich und immer verboten. Ebenso ist das Mitbringen von
gefährlichen Gegenständen, wie Knallkörpern und Waffen jeglicher Art untersagt.
1.10 Änderung persönlicher Daten
Eltern, Erziehungsberechtigte und volljährige SuS´ sind dazu verpflichtet, dem Sekretariat die Änderung
von persönlichen Daten unverzüglich zu melden. Dies möge zur bestmöglichen Korrektheit der neuen Angaben
bitte in schriftlicher Form, möglicherweise per bestätigter Email erfolgen.
2. Schulgelände, Gebäude und Unterrichtsräume
2.1 Schulgelände
Zum Schutz der Fußgänger aus Grundschule und Gymnasium darf auf der Strecke zwischen den Fahrradständern
des Gymnasiums und der Grundschule sowie entlang der Sporthalle kein Fahrrad oder Skateboard o.ä. gefahren
werden. Fahrräder werden in den Fahrradständern abgestellt. Inlineskates, Skateboards, Kickboards u.a.
sind während des Unterrichts an geeigneter Stelle aufzubewahren.
2.2 Parkplatz
Auf dem Parkplatz gilt die Straßenverkehrsordnung. Die Ausschilderung ist zu beachten, einschließlich der
Geschwindigkeitsbegrenzung. Aufgrund des jungen Alters der Grundschulkinder und ihrer geringen Körpergröße
ist besondere Vorsicht geboten. Der Einstieg bzw. Ausstieg von SuS´ in und aus PKW´s soll deshalb
ausschließlich an der Außenkante erfolgen, sodass SuS´ nicht mehr über die Straße bzw. den Parkplatz gehen
müssen und vom Bürgersteig aus einsteigen können.
2.3 Gäste
Besucherinnen und Besucher, hierzu zählen auch Handwerker, Eltern und Mitglieder des Schulträgers, haben
sich verpflichtend unmittelbar im Sekretariat anzumelden.
2.4 Eingänge
- Der vordere Eingang ist nur für den Besuch der Verwaltung, des Sekretariats und der Schulleitung zu
nutzen.
- Der hintere Ein- bzw. Ausgang in der Nähe der Fahrradständer ist für den Unterrichtstrakt und von den
SuS´ zu nutzen.
2.5 Im Gebäude
Die Flure sind kein Aufenthaltsort und die Fensterbänke kein Sitzplatz. Das Spielen mit Bällen ist im
Gebäude nicht gestattet. Private Bälle sind in der Ballkiste im Sekretariat aufzubewahren.
2.6 Öffnung und Schließung von Unterrichtsräumen
Die aufsichtführende Lehrperson beginnt die Frühaufsicht um 7:55 Uhr und schließt die Klassenräume auf;
die Fachräume werden nur von den entsprechenden Fachlehrkräften geöffnet. Nach Beendigung des Unterrichts
sind alle Unterrichts- und Fachräume wieder zu verschließen. Nach der jeweils letzten Unterrichtsstunde
werden die nicht mehr benötigten Verbrauchsstellen abgeschaltet, die Displays ausgeschaltet, Fenster und
Türen verschlossen, die Stühle hochgestellt und die Räume gemäß Fegedienstplan besenrein hinterlassen.
2.7 Gestaltung von Klassenräumen
Klassenräume dürfen nach Absprache mit der Klassenlehrkraft und der Schulleitung verschönert werden. Eine
vorhandene Gestaltung der Klassenräume ist von allen anderen Mitschülerinnen und Mitschülern, die in
diesem Raum unterrichtet werden, zu respektieren. Das Gebäude ist mit Blick auf seine jahrzehntelange
Nutzung pfleglich zu behandeln.
2.8 Technische Ausstattung
An digitalen Tafeln, Computern und anderen schuleigenen Geräten dürfen keine eigenmächtigen Veränderungen
der Konfiguration oder der Verkabelung vorgenommen werden. Beschädigungen an Schulgegenständen und Räumen
müssen umgehend im Sekretariat gemeldet werden. Die Schulleitung prüft jeden Fall und entscheidet in
Absprache mit dem Schulträger, inwieweit die Eltern zum Schadenersatz herangezogen werden.
2.9 Außengelände
Die Spielgeräte im Außengelände sind zweckentsprechend zu nutzen. Aufgrund der Unfallgefahr ist das
Werfen von Schneebällen und harten Gegenständen nicht erlaubt. Das Ballspielen darf nicht im Bereich von
Türen, Fenstern u.ä. erfolgen.
3. Aufenthaltsbereiche und Unterricht
Den Kern unseres gemeinsamen Tuns in der Schule bildet der Unterricht. Für dessen gute und zielführende
Umsetzung ist es wichtig, Regeln zu beachten, sodass wir zu einem guten Ergebnis kommen.
3.1 Im Laufe eines Schultages
- Vor Unterrichtsbeginn begeben sich die SuS´ in die Klassenräume oder halten sich im Forum auf.
- Die Kernunterrichtszeit erstreckt sich für die Sekundarstufe I von der ersten bis zur fünften Stunde,
die nur im äußersten Notfall ausfallen.
- In Freistunden in der 1. Stunde halten sich SuS´ der Jahrgänge 5–10 in der Cafeteria auf, in der 6.
Stunde in der Mensa.
- In den Pausen verlassen die SuS zu Pausenbeginn die Klassenräume und halten sich auf dem Schulhof
auf.
- Regenpausenregelung: Witterungsbedingt kann gemäß Wetteranzeige auf dem Bildschirm am Schülereingang
von der Regel abgewichen werden. Bei einer Regenpause ist ein Aufenthalt im Gebäude (nur) im Erdgeschoss
des U-Traktes erlaubt, also nicht im Obergeschoss sowie nicht im Fachraumtrakt.
3.2 Anfang, Ende und Umsetzung
Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Nach dem Vorklingeln gehen die SuS´ unverzüglich in den
Unterrichtsraum. Sollte die Lehrkraft fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erschienen sein, ist dies
durch die Klassensprecher dem Sekretariat mitzuteilen. Unterrichtsstörungen aller Art sind zu vermeiden;
hierzu gehört auch Essen.
3.3 Pausenregelung für verletzte SuS´
Der Aufenthalt einzelner SuS´ während der großen Pausen in den Klassenräumen ist nur mit ausdrücklicher
Genehmigung der Klassenleitung zulässig, z.B. wegen einer Gehbeeinträchtigung.
3.4 Kurzfristige Erkrankungen
SuS´, die im Laufe des Schultages erkranken, melden sich nach der Informierung der Fachlehrkraft im
Sekretariat; bei Bedarf können sie unter Aufsicht des Sekretariates das Krankenzimmer nutzen. Sofern eine
Abholung geboten ist, nimmt das Sekretariat Kontakt mit den Eltern auf. Vor dem Verlassen der Schule ist
immer – auch direkt aus dem Unterricht heraus – eine Abmeldung im Sekretariat verpflichtend.
3.5 Krankmeldungen und Entschuldigungsregelung
Krankmeldungen von SuS´ sind telefonisch oder per Email vor Unterrichtsbeginn am Sekretariat mitzuteilen.
Hierbei ist auch die voraussichtliche Dauer der Erkrankung anzugeben. Diese Meldung erfolgt durch die
Erziehungsberechtigten bzw. bei volljährigen SuS´ können diese sich selber krankmelden. Sollte es sich um
eine meldepflichtige Erkrankung laut § 34 Abs. 5 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes handeln, so ist
umgehend das Sekretariat darüber zu informieren, damit weitere Maßnahmen vorgenommen werden können. Das
Sekretariat meldet die erkrankten SuS´ im Online-Klassenbuch krank, sodass die Lehrkräfte informiert sind.
Eine schriftliche Erläuterung muss bei Wiederaufnahme des Unterrichts bzw. nach einer Woche vorgelegt
werden, sodass die Klassenlehrkraft den/die SuS´ als entschuldigt eintragen kann. Erst dann gilt das
Unterrichtsversäumnis als entschuldigt. Oberstufen-SuS´ tragen ihre Fehltage im Entschuldigungsheft ein
und lassen es von der jeweiligen Fachlehrkraft abzeichnen. Für Fehlzeiten an Klausurterminen benötigen
Oberstufen-SuS´ ein ärztliches Attest.
3.6 Anträge auf Freistellungen und Unterrichtsbefreiungen
Eine Befreiung vom Grundrecht auf Schulbesuch ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und
nur auf rechtzeitigen Antrag nach Genehmigung durch den Schulleiter hin möglich. „Unmittelbar vor und nach
den Ferien darf eine Befreiung nur ausnahmsweise in den Fällen erteilt werden, in denen die Versagung eine
persönliche Härte bedeuten würde.“ (§ 63 NSchG) Bei einer Freistellung von nur einem Unterrichtstag ist
die Klassenleitung bzw. der Tutor zuständig, Ausnahme betrifft Zeiten vor und nach Ferien, bei zwei und
mehr Tagen ist die Schulleitung zuständig. Die Genehmigung erfolgt schriftlich über das Sekretariat und
wird Teil der Schülerakte. Versäumter Unterrichtsstoff ist eigenständig nachzuarbeiten. Im Falle von
Krankenhaus-, Auslandsschul- oder Kuraufenthalten ist dem Sekretariat eine Bescheinigung innerhalb von 10
Tagen vorzulegen.
3.7 Bibliothek
Die Bibliothek dient der stillen Lektüre oder dem Ausleihen von Büchern. Um die Ruhe gewährleisten zu
können, dürfen sich bis zu ca. 12 SuS´ gleichzeitig in der Bibliothek aufhalten, die sich dorthin auch
bereits zu Pausenbeginn hinbegeben haben. Die Aufsicht führt eine Lehrperson oder ein/e Oberstufen-SuS´.
Der Bereich vor der Bibliothek ist kein Aufenthaltsbereich.
3.8 Verlassen des Schulgeländes
SuS´ der Sekundarstufe I dürfen während der Unterrichtszeit das Schulgelände nur mit ausdrücklicher
Genehmigung der Schulleitung oder der Klassenleitung verlassen (Versicherungsschutz). Die Ab- und
Anmeldung erfolgt immer über das Sekretariat.
3.9 Klassenfeste
Klassenfeste in der Schule bedürfen der vorherigen rechtzeitigen Beantragung und Genehmigung durch die
Schulleitung (Einreichung 10 Tage vor dem Termin) und sind mit dem Hausmeister abzustimmen; ggfls. ist der
Schulträger zu informieren.
Schlussformulierung
Verstöße gegen die Schulordnung oder deren Grundsätze können Erziehungsmittel oder Ordnungsmaßnahmen
gemäß § 61 NSchG zur Folge haben. Art und Schwere der zu ergreifenden Maßnahmen obliegt der Lehrkraft in
Zusammenarbeit mit dem Klassenkollegium, der Klassenkonferenz und der Schulleitung.
Beschluss der Gesamtkonferenz, zuletzt geändert durch Beschluss der Gesamtkonferenz II/2022/23 am 5. Juni
2023