Schulanmeldung


Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte!

Wir freuen uns, dass Sie Ihr Kind bei uns anmelden wollen. Hier erhalten Sie alle notwendigen Informationen.

Die hier eingegebenen Daten werden in keiner Form gespeichert.

Um Ihr Kind am Gymnasium Sottrum anzumelden, drucken Sie bitte am Ende die pdf Datei aus und kommen mit dem unterschriebenen Ausdruck zu den Anmeldetagen an unsere Schule. Gerne können Sie auch einen persönlichen Termin mit uns vereinbaren.

Dieser Aufnahmebogen enthält personenbezogene Daten der Schülerinnen und Schüler und der Erziehungsberechtigten, die gemäß § 31 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) erhoben werden. Gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten über bestimmte datenschutzrechtliche Bestimmungen zu informieren. Diese Informationen finden Sie im weiteren Verlauf unter Zustimmungserklärungen.

Beginn des Schulbesuchs am Gymnasium Sottrum
Angaben zur Person
Angaben zu Sprachkenntnissen
Kontaktdaten
Adresse
telefonische Erreichbarkeit
Sorgeberechtigte
Sorgeberechtigter 1
Sorgeberechtigter 2
Mitteilung von Änderungen
Bisherige Schullaufbahn
Besuchte Schulen
Das Gymnasium Sottrum - Kontaktmöglichkeiten
Anschrift Schillerstraße 11 27367 Sottrum
Sekretariat Irmingard Ebhardt
Christina Petzke
Marion Katenkamp
04264-836146
sekretariat@gymnasium-sottrum.de
Schulleiter Ferdinand Pals, OStD 04264-83614611
pals@gymnasium-sottrum.de
Stellvertretende Schulleiterin Claudia Witzek, StD' 04264-83616412
c.witzek@gym-sottrum.de
Koordination Sekundarstufe I Imke Seyffarth, StD' i.seyffarth@gym-sottrum.de
Koordination Sekundarstufe II Timo Karsch, StD t.karsch@gym-sottrum.de
Koordination Jahrgang 11 Christoph Burland, StR c.burland@gym-sottrum.de
Koordination Ganztag Marcel Karpow, OStR m.karpow@gym-sottrum.de
Koordination IT Hanako Pade, StD' h.pade@gym-sottrum.de
Schulsozialarbeiterin Antje Klees a.klees@gym-sottrum.de
Beratungslehrerin Julia Hipp, StR' j.hipp@gym-sottrum.de
Hausmeister Jan Becker
Sebastian Lachowicz
hmszsottrum@gmail.com
Unterrichtszeiten
Unterrichtsstunde Zeit
1. Stunde 8:10 - 8:55 (Regelunterrichtszeit)
2. Stunde 8:55 - 9:40 (Regelunterrichtszeit)
3. Stunde 10:00 - 10:45 (Regelunterrichtszeit)
4. Stunde 10:45 - 11:30 (Regelunterrichtszeit)
5. Stunde 11:50 - 12:35 (Regelunterrichtszeit)
6. Stunde 12:35 - 13:20 (Regelunterrichtszeit)
7. Stunde 13:20 - 14:00 (Mittagspause)
8. Stunde 14:00 - 14:45 (Ganztagsangebote und überwiegend Oberstufenunterricht)
9. Stunde 14:45 - 15:30 (Ganztagsangebote und überwiegend Oberstufenunterricht)
10. Stunde 15:45 - 16:30 (ausschließlich Sportunterricht der Jahrgänge 12/13)
11. Stunde 16:30 - 17:10 (ausschließlich Sportunterricht der Jahrgänge 12/13)
Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Abklärung bezüglich einer Teilnahme am Unterricht Deutsch als Zweitsprache (DaZ):

Nachteilsausgleiche
Sonderpädagogischer Förderbedarf
Schwimmunterricht
Religionsunterricht

Hinweis: Wer einer Religionsgemeinschaft angehört, ist grundsätzlich verpflichtet, am Religionsunterricht seines Bekenntnisses teilzunehmen. Erteilt wird am Gymnasium Sottrum christlicher Religionsunterricht. Schülerinnen und Schüler anderer Bekenntnisse oder ohne Religionszugehörigkeit nehmen am christlichen Religionsunterricht teil.

Lernmittelausleihe

Lernmittelausleihe

Wie funktioniert die Anmeldung zur entgeltlichen Ausleihe?

Die entgeltliche Lernmittelausleihe wird an unserer Schule online über das IServ-Modul „Schulbuchausleihe“ durchgeführt. Sie gehen direkt zur „Anmeldung“ auf www.gym-sottrum.de/buecher.

Sie werden dort Schritt für Schritt durch die Anmeldung geführt. Die Bücherlisten setzen sich aus den ausleihbaren Lernmitteln sowie den Pflichtanschaffungen und Anschaffungsempfehlungen (gehören nicht zum Ausleihverfahren!) einzelner Fächer zusammen. Einzelne Pflichtanschaffungen werden teilweise über zwei Jahre weiterbenutzt.

Eine Anmeldung Ihres Kindes über das IServ-Modul „Schulbuchausleihe“ ist zwingend erforderlich, um an der Schulbuchausleihe teilzunehmen. Beachten Sie, dass das IServ-Modul nur einen begrenzten Zeitraum freigeschaltet ist, der üblicherweise im Monat Mai liegt. Sollten Sie diesen Anmeldungszeitraum verpasst haben, ist eine spätere Anmeldung zur Schulbuchausleihe aus organisatorischen Gründen nicht mehr möglich. In diesem Fall müssen Sie die Schulbücher für Ihr Kind eigenständig anschaffen.

Wieviel beträgt das Ausleihentgelt?

Das Ausleihentgelt für die Jahrgänge 5 bis 11 beträgt einheitlich 70,00 €. Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern können bei der Anmeldung einen Antrag auf Ermäßigung des Entgeltes stellen (Das ermäßigte Ausleihentgelt beträgt 56,00 €). Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II, SGB VIII und SGB XII) sind von der Zahlung des Entgelts befreit. Nachweise für Berechtigung der Befreiung oder des Rabatts müssen abgegeben werden.

Das fällige Ausleihentgelt muss auf das unten angegebenen Schulgirokonto des Gymnasiums überwiesen werden. Geben Sie unbedingt den auf der Anmeldebestätigung ausgewiesenen Verwendungszweck an, da die Zahlung ansonsten nicht zugeordnet werden kann!

Kontoverbindung

Kontoverbindung des Gymnasiums:

Empfänger: Gymnasium Sottrum
IBAN: DE36 2415 1235 0027 3012 90
Kreditinstitut: Sparkasse Rotenburg Osterholz
Verwendungszweck 1: auf der Anmeldebestätigung ausgewiesen
Verwendungszweck 2: „Name der Schülerin/des Schülers“ + „künftige(r) Jahrgang X / Klasse Y“

Das fällige Ausleihentgelt muss auf das oben angegebene Schulgirokonto des Gymnasiums überwiesen werden. Geben Sie unbedingt den auf der Anmeldebestätigung ausgewiesenen Verwendungszweck an, da die Zahlung ansonsten nicht zugeordnet werden kann!

An wen kann ich mich wenden, wenn ich etwas nicht verstanden habe?

Falls Sie Fragen zur Lernmittelausleihe haben, dann zögern Sie nicht, uns unter der E-Mail-Adresse buecher@gym-sottrum.de zu kontaktieren.

Bitte lesen Sie den oben stehenden Text genau durch.

Schulhunde

Schulhunde

Seit dem Schuljahr 2023/2024 bieten wir das Lernen mit einem vierbeinigen Co-Pädagogen im Klassenraum an.

Auf Grundlage zahlreicher Erfahrungsberichte und wissenschaftlicher Studien, die die positive Wirkung von Schulbegleithunden belegen, möchten wir die Vorzüge von tiergestützter Pädagogik in unsere Schule einbringen.

Die Schulbegleithunde Mika (mit Frau Krawczyk) und Neo (mit Frau Kraefft) werden stundenweise in einzelnen Klassen während des Unterrichts eingesetzt. Beide Hunde und ihre Halterinnen haben die mehrmonatige Ausbildung zum Schul- und Lernbegleithunde-Team durchlaufen. Diese umfangreiche Fortbildungsmaßnahme befähigt Hund und Halterin für einen qualifizierten Einsatz in der Schule.

Weitere Informationen sowie Fotos von den Hunden finden Sie auf unserer Webseite unter: https://www.gymnasium-sottrum.de/index.php/allgemeines/schulhunde

Bei Rückfragen melden Sie sich bitte bei Frau Kraefft k.kraefft@gym-sottrum.de oder Frau Krawczyk j.krawczyk@gym-sottrum.de.

Schulhund Mika

Schulhund Mika

Schulhund Neo

Schulhund Neo

Bitte lesen Sie den oben stehenden Text genau durch.

IServ Nutzungsordnung

IServ

Das Gymnasium Sottrum arbeitet mit der Kommunikationsplattform IServ. Um mit IServ bzw. innerhalb der Schule mit einem digitalen Endgerät arbeiten zu können, muss man sich mit dem eigenen Benutzernamen und Passwort anmelden. Der Schulserver hält die Nutzungszeiten der einzelnen Accounts fest und der vom Schulleiter beauftragte Systemverwalter ist berechtigt, die Log-Dateien einzusehen. Die Nutzung aller Endgeräte in der Schule darf ausschließlich unter Einhaltung der nachstehenden Regeln erfolgen.

  1. Alle Endgeräte sind sachgemäß und schonend zu behandeln. Jegliche eigenmächtige Veränderung an Hard- und Software ist nicht gestattet. Für den PC-Raum gilt eine gesonderte Raumordnung.
  2. Die Nutzung, insbesondere die Nutzung des Internets, darf nur zu unterrichtlichen Zwecken erfolgen. Für jede Schülerin / jeden Schüler wird über IServ ein Account angelegt, dieser räumt Speicherplatz ein, der zum Speichern von unterrichtsbezogenen Dateien genutzt werden kann. Anderweitige Nutzung ist nicht gestattet. Dies gilt auch für den Upload vom heimischen PC aus.
  3. Ein Rechtsanspruch der Nutzer auf den Schutz persönlicher Daten im Netzwerk vor unbefugten Zugriffen gegenüber dem Gymnasium Sottrum besteht nicht. Es besteht ebenfalls kein Rechtsanspruch gegenüber der Schule auf die verlustfreie Sicherung der serverseitig gespeicherten Daten. Es wird dringend empfohlen, von wichtigen Dateien Sicherheitskopien auf dem heimischen PC anzulegen. Eine Geheimhaltung von Daten, die über das Internet übertragen werden, kann nicht gewährleistet werden. Es besteht daher kein Rechtsanspruch gegenüber dem Gymnasium Sottrum auf Schutz solcher Daten vor unbefugten Zugriffen.
  4. Das Aufrufen und/oder Speichern jugendgefährdender Inhalte - das sind insbesondere rassistische, gewaltverherrlichende und pornographische Schriften, Musik, Bilder oder Filme - ist verboten. Gleiches gilt für Spiele, insbesondere für Onlinespiele.
  5. Daten im Internet unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Das Herunterladen und Speichern von Daten aus dem Internet darf nur unter Beachtung des Urheberrechts geschehen, die Nutzung des Speicherplatzes zum Tauschen solcher Daten (MP3, Fotos, Filme, Spiele, ...) ist untersagt. Gleiches gilt wiederum für den Upload vom heimischen PC aus.
  6. Kostenpflichtige Dienste dürfen nicht in Anspruch genommen werden.
  7. Es dürfen keine Massenemails versandt werden und die Nutzung externer Kommunikationsplattformen ist nicht erlaubt.
  8. Persönliche Beleidigungen, Drohungen und Beschimpfungen, insbesondere in den auf IServ zur Verfügung gestellten Foren führen ebenso wie grober Missbrauch der Schulcomputer unweigerlich zur Sperrung des Accounts; zusätzlich sind Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen möglich. Bei strafrechtlich relevanten Aktionen (z. B. jede Form der Manipulation der PCs, des Servers oder der Accounts, Verbreitung illegaler Texte oder Bilder, ...), kann darüber hinaus Anzeige erstattet werden.

Bitte lesen Sie den oben stehenden Text genau durch.

Microsoft Office 365 Nutzung

Microsoft Office 365 Nutzung

Der Schulvorstand hat in seiner Sitzung am Ende des Schuljahres 2016/17 beschlossen, dass wir als einen Aspekt unseres Medienkonzeptes all´ unseren Schülern die Möglichkeit geben, an den Microsoft Office- Produkten zu lernen, und dass dies nicht den Eltern einzeln als Kosten auferlegt werden kann. Wir haben dies im Schulvorstand diskutiert und uns dafür entschieden, unsere Schülerinnen und Schüler mit jenen Programmen auszubilden, die auch in der Realität außerhalb von Schule genutzt werden, Microsoft Office.

Insofern haben wir eine Schullizenz käuflich erworben, aktiviert und inzwischen auch verlängert. D.h. wir haben für alle im Hause Tätigen (Schüler und Koll.) eine Berechtigung mit KOSTENLOSEN, DATENSCHUTZKONFORMEN Zugang zu Microsoft Office 365 für Bildungseinrichtungen (Microsoft Office 365 Education) erworben. Hiermit ist zum einen die Nutzung von Office-Online, aber die Nutzung der Apps und Installation der Programme auf dem Heim-PC und den Tablets möglich.

Dies bedeutet, dass für alle Personen in der Schule, sei es Schüler, Schülerin, sei es Lehrperson, ein Microsoft Office 365 Account so lange besteht, wie die Zugehörigkeit zur Schule andauert. D.h., für Schüler und Schülerinnen bis zum Abitur, für Kolleginnen und Kollegen bis zur Pensionierung oder einem Dienststellenwechsel.

Spätestens ab Jahrgang 7, mit der Einführung der iPads, benötigt jede Schülerin, jeder Schüler einen solchen Office Account. Eine Mitarbeit ohne einen solchen schulischen Account kann nicht mehr stattfinden. Aber auch für den Unterricht in den Jahrgangsstufen 5 und 6 wird bereits vereinzelt der Office-Zugang benötigt.

Der verpflichtende Medienkunde-Unterricht in Jahrgang 7 unterstützt die Schülerinnen und Schüler beim Erwerb der notwendigen Kompetenzen und wird deshalb auf der Basis von OneNote, Word, Power Point, Excel etc. vermittelt.

Bitte lesen Sie den oben stehenden Text genau durch.

iPads ab Jahrgang 7
Angaben zu Erkrankungen
Erkrankungen
Infektionsschutzgesetz

Infektionsschutzgesetz

Bitte lesen Sie sich dieses Merkblatt sorgfältig durch und bewahren Sie es auf, um im Falle einer Erkrankung Ihres Kindes entsprechend handeln zu können!

Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule besucht, in die es jetzt aufgenommen werden soll, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen. Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule gehen darf, wenn

  • es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC- Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden);
  • eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann; dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr;
  • ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist;
  • es vor Vollendung des sechsten Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht.

Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder „fliegende" Infektionen sind z.B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen.

Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z.B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen).

Er wird Ihnen - bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte - darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der Schule nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet.

Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen.

Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren.

Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie Spielkameraden, Mitschüler oder das Personal anstecken. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die „Ausscheider" von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr- Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in die Schule gehen dürfen.

Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben.

Wann ein Besuchsverbot der Schule für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen.

Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben.

Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter.

Bitte lesen Sie den oben stehenden Text genau durch.

Wunschzettel für Mitschüler

Mit wem möchte Ihr Kind gemeinsam in eine Klasse? (Jahrgang 5 – 10)

Hinweis: Tragen Sie bitte zwei Namen ein. Geben Sie bitte gegenseitige Wünsche an (vorherige Absprache ist sinnvoll) und vermeiden Sie Wunschketten. Sollte es nicht möglich sein, mindestens einen der beiden Wünsche zu erfüllen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

Beitritt zum Förderverein

Beitritt zum Förderverein

Die Schüler verbringen viel Zeit in der Schule. Hier wird natürlich gelernt, jedoch ist es auch der Ort, an dem ein großer Teil des sozialen Lebens der Kinder und Jugendlichen stattfindet. Die Schule ist somit ein wichtiger „Lebensraum“, der die Schüler trägt und prägt.

Um den Schulalltag abwechslungsreich zu gestalten und die Schüler möglichst individuell zu fördern, reichen die öffentlichen Mittel jedoch oftmals nicht aus.

Daher wurde im Jahr 2004 der Förderverein für das Gymnasium Sottrum e.V. gegründet.

Satzungszweck des Vereins ist die „Förderung der Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Sottrum“.

Er unterstützt die Schule im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten finanziell, ideell und personell und springt dann ein, wenn es irgendwo eng wird oder mehr Ideen als Geld vorhanden sind. Ein Förderverein macht Schule lebendig. Er stärkt und unterstützt sie bei fachlichen und pädagogischen Aufgaben und schafft eine Verbindung zum Leben außerhalb des Lehrplans.

Diese Aufgabe ist wichtig!

Daher bitten wir Sie um Ihre Unterstützung. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Fördervereins .

Folgende Projekte unterstützen wir:
  • Klassenfahrten/ Kursfahrten/ Ausflüge
  • Bläserklasse
  • Theater-AG
  • Schulfeste
  • Projektwoche
  • Seminararbeiten
  • Digitalisierung
  • Cafeteria bei diversen Veranstaltungen
  • anonyme finanzielle Unterstützung von Schülern in sozialen Notlagen
  • Schüleraustausch
  • Projekte zum Klimaschutz
  • Bienenwiese
  • Förderung der Alltagskompetenz
Mensa

Mensa

Wann hat die Mensa geöffnet?

Die Ausgabe des Mittagessens erfolgt montags bis donnerstags in der Zeit von 12:45 Uhr bis 13:45 Uhr.

Wie viel kostet das Essen?

Ein Mittagessen kostet 4,00 €.

Sollte Ihre Familie finanzielle Unterstützung vom Jobcenter oder Sozialamt beziehen, besteht die Möglichkeit das Mittagessen über den Antrag Bildung und Teilhabe vom Jobcenter oder Sozialamt bezahlen zu lassen. Bitte sprechen Sie Ihren Sachbearbeiter an.

Wie registriere ich mich?

  • Rufen Sie die Internetseite https://gym-sottrum.giro-web.de auf.
  • Die erste Anmeldung erfolgt mit folgenden Daten:
    • Benutzername: Onlinemensa
    • Kennwort: gymsottrum2023
  • Füllen Sie das Anmeldeformular aus und verwenden Sie dabei den Namen Ihres Kindes. Die gelb unterlegten Felder sind Pflichtangaben. Nach erfolgreicher Eingabe drücken Sie den Button “Anmelden“.
  • Wichtig:Ihre Zugangsdaten werden Ihnen danach direkt per E-Mail gesendet. Bitte schauen Sie auch ggf. in den Spam-Ordner, da es sich um eine automatisierte Mail handelt. Sie erhalten damit einen eigenen Benutzernamen, Ihr persönliches Kennwort sowie die Bankinformationen für die Bezahlung. Sollten Sie keine E-Mail erhalten, schicke Sie bitte eine Mail an sekretariat@gym-sottrum.de
  • Bitte drucken Sie sich Ihr persönliches Zugangsdatenblatt aus und bewahren Sie es auf.
  • Melden Sie sich immer mit „Logout“ ab.
  • Sollten Sie mehrere Kinder an der Schule haben, so wiederholen Sie den Vorgang für jedes Kind.

Benutzerkonto

Nach Eingabe der persönlichen Benutzerdaten gelangen Sie auf den Menüplan mit Anzeige des verfügbaren Guthabens.

  • Unter „Meine Daten“ können Sie den Benutzernamen und das Kennwort ändern.
  • Sie können die E-Mail-Benachrichtigung bearbeiten.
  • Allergene/Unverträglichkeiten hinterlegen, auf die Sie bei einer Bestellung hingewiesen werden.
  • Die Bankverbindung abrufen.
  • „Meine Bestellungen“ gibt Auskunft über die vergangenen Bestellungen und Zahlungen.
  • Die Online-„Hilfe“ unterstützt Sie bei der Benutzung der Seite.
  • Klicken Sie immer auf den Button „Abmelden“, wenn Sie GiroWeb verlassen wollen.

Wie erfolgt die Bezahlung?

Das Essensgeld überweisen Sie im Voraus auf das in dem Zugangsdatenblatt genannte Girokonto für die Mittagsverpflegung.

Wichtig: Zahlen Sie das Essensgeld rechtzeitig ein. Die Überweisung und Zubuchung auf das Benutzerkonto kann einige Tage dauern. Übernehmen Sie den Verwendungszweck bei der Überweisung genauso wie angegeben (ohne Freistellen), da sonst die automatisierte Buchung nicht erfolgen kann.

Den Kontostand können Sie mit Ihren Zugangsdaten jederzeit abrufen. Auch bei jeder Bestellung zeigt das System Ihr Guthaben an.

Bestellung und Abholung des Mittagessens

Anhand Ihrer Zugangsdaten können Sie von Zuhause an einem Internet-PC, einem Tablet oder einem Smartphone auf der Bestellhomepage https://gym-sottrum.giro-web.de das Mittagsmenü bestellen oder stornieren. Eine Verlinkung dieser Seite ist auf IServ oder unserer Homepage hinterlegt.

Eine Bestellung ist nur möglich, wenn Sie vorab ein Guthaben auf Ihr Benutzerkonto überwiesen haben (siehe „Wie erfolgt die Bezahlung?“).

Die Menüs werden auf dem Speiseplan durch Anklicken ausgewählt und mit dem Button „Bestellung bestätigen“ (auf dem PC) bzw. grünes Häkchen (App) bestellt. Bei jeder Menüwahl wird der Betrag vom Buchungskonto abgezogen, bei einer Stornierung automatisch wieder gutgeschrieben.

Melden Sie sich immer über den Button „Abmelden“ ab.

Das Essen wird in der Mensa ausgegeben.

Jede*r registrierte*r Schüler*in / jede*r registrierte*r Mitarbeiter*in erhält einen eigenen Chip. Die Verteilung erfolgt durch das Sekretariatsteam in den Klassen. An der Essensausgabe kann dann mit Hilfe dieses Chips das bestellte Menü entgegengenommen werden. Dieser Chip muss von Ihrem Kind sorgfältig aufbewahrt werden, um einem Missbrauch durch Fremde vorzubeugen.

Bis wann kann bestellt werden?

Die Menüpläne werden mindestens zwei Wochen im Voraus bekannt gegeben. Ein Essen muss bis 20:00 Uhr am Vortag online gebucht werden.

Was ist, wenn mein Kind erkrankt oder Unterricht entfällt?

Eine Stornierung des Essens kann bis 9:00 Uhr am Morgen des Ausgabetages über das Bestellportal erfolgen.

Bitte lesen Sie den oben stehenden Text genau durch.

Um Ihr Kind am Gymnasium Sottrum anzumelden, drucken Sie drucken Sie bitte die folgenden Dateien aus und kommen mit den unterschriebenen Ausdrucken zu den Anmeldetagen an unsere Schule. Gerne können Sie auch einen persönlichen Termin mit uns vereinbaren.

Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:

Optionale Formulare:

Wie geht es nach der Anmeldung weiter?

Hinweis: Die Aufnahme an die Schule wird für die Jahrgänge 5 und 11 durch ein Einladungsschreiben zum ersten Schultag am Gymnasium Sottrum bestätigt. Dieses erhalten Sie innerhalb der ersten beiden Wochen der Sommerferien. Wir freuen uns, Sie und Ihr Kind im Hause begrüßen zu können.